Die Behandlungen werden von den Krankenkassen zu den Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung für Alternativmedizin übernommen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Med. Masseurin mit eidg. Fähigkeitsausweis (FA) anerkannt vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). Eingetragen im Erfahrungsmedizinischem Register (EMR)
und ASCA anerkannt.
Gerne berate wir Sie individuell, um die auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung zu definieren.